header_flugdienst8.jpg
FAQFAQ

Sie befinden sich hier:

  1. FAQ
  2. für Mitglieder/Interessenten
  3. FAQ

FAQ - Frequently Asked Questions für Mitglieder/Interessenten

Leistungspakete

  • Welche Leistungen bietet der DRK Flugdienst an?

    Vorbemerkung:
    Bitte fragen Sie bei Ihrem Kreisverband oder Ortsverein nach, welches der nachfolgenden Leistungspakete er für seine Mitglieder anbietet.
    Es gibt folgende Leistungspakete:
    1. Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Basis+
    2. Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Plus+
    3. Rotkreuz-Rückholschutz Inland (bodengebunden)
    4. Rotkreuz-Auslands-Assistent – Medical Hotline

  • Was beinhaltet der Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Basis+?
    - Weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten, wenn medizinisch sinnvoll
    - Ehepartner oder Lebensgefährten und Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind kostenlos mitversichert
    - Kein Ausschluss durch Vorerkrankungen
    - Keine Altersbegrenzung
  • Was beinhaltet der Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Plus+?
    Zusätzlich zu den Leistungen des Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Basis+:
    - Garantierte Rückholung nach spätestens 14 Krankenhaustagen im Ausland
    - Betreuung und Rückholung hilfsbedürftiger Kinder und Angehöriger
    - Rückholung im Todesfall
    - Unterstützung bis zu 3.500 Euro, wenn nach stationärer Behandlung keine Rückreise mit dem geplanten Verkehrsmittel möglich ist
  • Was beinhaltet der Rotkreuz-Auslands-Assistent – Leistungspaket Medical Hotline?
    Rotkreuz Arzt-Hotline und Arzt-Dolmetscher
    - 24-Stunden-Hotline aus dem Ausland zu Ärzten relevanter medizinischer Fachrichtungen
    - Bei Bedarf ärztliche Begleitung des Patienten-Gesprächs im Reiseland, Übersetzung und Erläuterung der Anweisungen des dortigen Arztes direkt am Telefon

    Rotkreuz Arzneimittel-Dolmetscher und Medikamentenversand
    - Telefonische Expertenhilfe zu benötigten Medikamenten im Reiseland, Informationen zu Einnahme und Wechselwirkungen.
    - Übermittlung von Rezepten zu verlorengegangenen Medikamenten nach Klärung der Verfügbarkeit vor Ort.
    - Nachsendung von verschriebenen notwendigen Medikamenten, die vor Ort nicht beschaffbar sind. Der DRK Flugdienst übernimmt nur die Kosten für den Versand der Medikamente.

    Rotkreuz Hilfe-Hotline aus dem Ausland
    - 24-Stunden-Hotline zum DRK Flugdienst für Informationen aus unserer Datenbank über weltweite medizinische Infrastrukturen Zum Beispiel:
       ● Wie lautet die Notrufnummer vor Ort?
       ● Wo finde ich eine Apotheke?
       ● Wo ist ein Deutsch oder Englisch sprechender Arzt?
       ● Wo ist ein Krankenhaus mit geeigneter Behandlungsmöglichkeit?

    - Falls im Extremfall keine Daten für den betreffenden Standort vorliegen, recherchiert der DRK Flugdienst die gewünschten Informationen innerhalb von drei Stunden.
  • Was beinhaltet der Rotkreuz-Rückholschutz Inland?
    Bei allen Reisen innerhalb Deutschlands mit mindestens einer Übernachtung:
    - Garantierte bodengebundene Rückholung ab dem elften Krankenhaustag
    - Transport auch ohne Anordnung der medizinischen Notwendigkeit
    - Jährliche einmalige Selbstbeteiligung von 100 Euro im Leistungsfall

Versicherte Personen

Vertragsfragen

  • Wann (genauer Zeitpunkt) habe ich als Rotkreuz-Mitglied Anspruch auf Leistungen des DRK Flugdienstes?
    Ein Rotkreuz-Mitglied hat ab dem Moment Anspruch auf Leistungen, wenn es den Mitgliedsantrag unterzeichnet und der Rotkreuz-Verband/ die Rotkreuz-Organisation Kenntnis davon hat (Antrag liegt vor).
    Der Leistungsanspruch des Rotkreuz-Mitglieds gilt immer nur für alle nach dem Beginn der Mitgliedschaft eingetretene Ereignisse. Ein rückwirkender Versicherungsschutz ist niemals möglich.

    Hauptamtlich Mitarbeitende haben ab Beginn des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsverhältnisses einen Leitungsanspruch.

    Ehrenamtliche Helfer, die gemäß der Satzung des Rotkreuz-Verbands/der Rotkreuz-Organisation als zugehörig geführt werden, haben ab Beginn Ihrer Tätigkeit für den Rotkreuz-Verband einen Leistungsanspruch.
  • Kann das Rotkreuz-Mitglied den Rückholschutz mehrfach im Jahr in Anspruch nehmen?
    Ja, der Rückholschutz kann mehrfach im Jahr in Anspruch genommen werden (bei jeder Auslandsreise/bei jedem Auslandsaufenthalt bis max. 6 Monate).
  • Wie lange darf ich als Rotkreuz-Mitglied im Ausland bleiben?
    Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 Monate.
  • Gilt der Rückholschutz auch bei Vorerkrankungen?
    Ja, eine Vorerkrankung ist kein Ausschlusskriterium, sofern das Rotkreuz-Mitglied zum Beginn der Reise reisetauglich ist. Die Erkrankung bzw. der Rückfall müssen akut und unerwartet während des Auslandsaufenthaltes auftreten.
  • Sind Primärrettung/Bergung und/oder Krankenhauskosten im Versicherungsschutz inkludiert?
    Nein, Bergungskosten und die Kosten für die Primärrettung (Notfallrettung vor Ort) gehören nicht zum Versicherungsumfang. Es werden neben den Rückholungskosten keine Krankenhauskosten (Behandlungs- und Medikamentenkosten) übernommen oder erstattet. Dafür ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese benötigt dann keinen Rückholschutz vom Ausland in die Heimat.
  • Ist ein Rotkreuz-Mitglied mit Wohnsitz im Ausland auch versichert?
    Ein Rotkreuz-Mitglied ist nur versichert, sofern dieses seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. im grenznahen Raum (max. 100 Km Entfernung zur Landesgrenze) hat.

    Abweichend davon können Mitarbeiter deutscher Luftfahrtunternehmen und Beamte im diplomatischen oder konsularischen Dienst bzw. in deutschen Handelsmissionen (sowie deren Ehepartner/in und Kinder, für die im Grunde nach Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebenden Partner/in), wenn die/der Partner dem Verband namentlich gemeldet wurde) versichert, wenn diese keinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich länger als sechs Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten.

Service

Ablauf bei einem Hilfegesuch

  • Wie erreiche ich als Rotkreuz-Mitglied den DRK Flugdienst?
    Sie erreichen unser Medical Operations Center Rund-um-die-Uhr, 365 Tage im Jahr.

    Am besten ist, Sie rufen uns direkt an:
    +49 (0) 211 / 917 499 39

    Die ursprüngliche Rufnummer +49 (0) 228 / 23 00 23 ist und bleibt ebenfalls immer aktiv.
  • Was sollte ich als Rotkreuz-Mitglied bei einem Hilfegesuch idealerweise melden?
    Bei einer Meldung benötigen wir diese Informationen:

    • Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers und falls abweichend, des Patienten.
    • Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten.
    • Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten.
    • Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes.
    • Welche Sprachen spricht der Arzt?
    • Angaben über die Rotkreuz-Mitgliedschaft und ggf. weitere Versicherungen, die in Frage kommen.
    • Wer zahlt die Krankenhauskosten im Ausland?
    • Wer zahlt die Kosten im Heimatkrankenhaus?